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Allgemeine Geschäftsbedingungen - wir beliefern ausschließlich nur an den Handel und Gewerbetreibende -
§ 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Firma ZVG Lauf GmbH und unserem Kunden. Sie beziehen sich auf das gesamte Angebot der Firma ZVG Lauf GmbH.
Abweichende Bedingungen unserer Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebot, Abschluß und Preise Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Die MwSt. ist immer wenn nicht anders angegeben dem Angebot hinzuzurechnen. - Kostenvoranschläge sind immer stets unverbindlich. Für Ihre Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Der Kaufvertrag mit den Kunden kommt bei Lieferung zustande.
§ 3 Leistungen - Lieferung
Jede Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden. - Die Verpackung erfolgt mit größter Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, sofern die Verpackungskosten den
üblichen Rahmen übersteigen. Kann die Ware nach Bereitstellung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vereinbartem Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in dem diesem die Anzeige zur Versandbereitschaft zugegangen ist. Stimmt ZVG Lauf GmbH einer Rücknahme der gelieferten Ware zu, dann wird sie nur in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Für die Bearbeitung
werden dem Kunden Handlingkosten in Höhe von 15% des Warenwertes in Anrechnung gebracht. in jedem Fall gehen Gefahr für den Verlust, bzw. Beschädigung auf den Kunden über. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sonderanfertigungen:
Bei Sonderanfertigungen müssen Mindermengen oder Überlieferungen von bis zu 10% akzeptiert werden.
§ 4 Verzug - Liefertermine Bestätigte Liefertermine sind nur ungefähre Zeitangaben. Kleine zeitliche Abweichungen sind uns gestattet. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung für die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben. Wenn die Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben eine Lieferung unmöglich macht, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In Bezug auf Schäden durch die Nichterfüllung
haften wir nur, wenn die Nichterfüllung oder der Lieferverzug aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich durch uns erfolgt ist. Soweit danach gehaftet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
§ 5 Zahlungsbedingungen Wir liefern grundsätzlich per
Vorauskasse, wenn nicht anders vereinbart. Ausgenommen sind Aktiengesellschaften, Gruppen, Behörden, Ämter und Ministerien, die auf offene Rechnung bestellen können, wenn diese Bestellung per E-mail oder per Fax ausgeführt wird.
Wir gewähren kein Skonto. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach (30 Tage bei Zahlungsziel, 10 Tage bei Zahlung sofort), gerät er ohne Aufforderung der Leistung in
Verzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt - unbeschadet sonstiger Rechte - Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in der jeweiligen geltenden Fassung zu verlangen.
§ 6 Mängelrügen und Lieferschäden Bei Mängeln der gelieferten Vertragsgegenstände ist der Käufer berechtigt
innerhalb der Gewährleistungsfrist Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß 439 BGB zu verlangen. Bei Lieferschäden gelten gesonderte Regelungen. Lieferschäden sind sofort zu reklamieren - siehe Versandbedingungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 1 Jahr. Offensichtliche Mängel müssen schriftlich und spätestens innerhalb einer Frist von 4 Tagen nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden. Zum Zwecke der
Nachbesserung hat der Käufer die gelieferte Ware an uns zurückzusenden. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, übernehmen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport (Expresslieferungen
können bei Umtausch oder Nachlieferung auf Kosten des Versenders nicht verlangt werden). Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Mängel, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung usw. entstehen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels oder anderem Haftungsgrund sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet beschädigte Ware sofort anzuzeigen, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Lieferung. Eine spätere Reklamation kann nicht berücksichtigt werden, es sei denn dass es sich um einen verdeckten Schaden
handelt, der bei Auslieferung nicht erkannt werden konnte.
§ 7 Schadenersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchen Rechts-Grund - Mängel der gelieferten Ware, verschuldete Unmöglichkeit der Lieferung oder
Lieferverzug, positiver Vertragsverletzung, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. unsere Haftung für Schadensersatzansprüche
aller Art ist der Höhe nach in jedem Fall auf denjenigen Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt für uns bei Vertragsabschluß erkennbar und vorhersehbar war.
§ 8 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt.
§ 9 Vollständigkeit, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel Weitere Abreden wurden nicht geschlossen. Erfüllungsort ist Lauf, Gerichtsstand ist in jedem Falle das Amtsgericht Hersbruck Bei allen sich aus diesem Vertrag beziehenden
Streitigkeiten zwischen ZVG Lauf GmbH und Unternehmern, Vollkaufleuten sowie Personen, die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereiches haben, ist das Amtsgericht Hersbruck.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksam, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen
wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
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